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Photovoltaik- und Stromspeicher-Förderung 2025 für Private
Der EAG-Investitionszuschuss ist eine zentrale Fördermaßnahme des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG). Die Förderung unterstützt Privatpersonen bei der Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen, ebenso gefördert wird ein mit der PV-Anlage gleichzeitig neu errichteter Stromspeicher. Nach dem vorzeitigen Ende der Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 35 kWp zum 1. April 2025 ist der Investitionszuschuss wieder besonders relevant für private Haushalte.
🗓️ Fördercalls 2025
Für das Jahr 2025 gibt es 3 Fördercalls für alle Kategorien (A-D):
- 1. Fördercall: 23.04.-08.05.2025
- 2. Fördercall: 23.06.-07.07.2025 (inkl. „Made in Europe”-Bonus)
- 3. Fördercall: 08.10.-22.10.2025 (inkl. „Made in Europe”-Bonus)
Die Antragstellung erfolgt online über das EAG-Portal der OeMAG während der jeweiligen Fördercall-Phasen.
💶 Förderkonditionen
Die Förderhöhe richtet sich nach der Leistungskategorie der Photovoltaikanlage bzw. der (nutzbaren) Kapazität des Speichers (siehe Tabelle). Die Förderfähigkeit eines Speichers ist an den Förderantrag für die PV-Anlage gebunden. Die alleinige Förderung eines Stromspeichers oder die Förderung einer Stromspeichererweiterung ist somit nicht möglich.
Kategorie A (bis 10 kWp) | 160 €/kWp |
Kategorie B (>10–20 kWp) | 150 €/kWp |
Kategorie C (>20–100 kWp) | bis zu 140 €/kWp |
Kategorie D (>100–1.000 kWp) | bis zu 130 €/kWp |
Stromspeicher (0,5 kWh/kWp bis 50 kWh) | 150 €/kWh |
Die maximale Förderhöhe beträgt 30 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten.
⚠️ Ab- und Zuschläge
Je nach Anbringungsart und Herkunft der Komponenten können folgende Anpassungen gelten:
+30 % Zuschlag für innovative PV-Anlagen (z. B. gebäudeintegrierte Anlagen, Agri-PV, schwimmende Anlagen)
+10 % „Made in Europe“-Bonus je Komponente (PV-Module, Wechselrichter, Speicher) mit europäischer Wertschöpfung (ab dem 2. Fördercall 2025)
−25 % Abschlag für Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder einer Fläche im Grünland (ausgenommen bestimmte innovative Anlagen)
📝 Antragstellung & Voraussetzungen
Die Antragstellung erfolgt über das EAG-Portal der OeMAG während der offenen Fördercall-Phasen. Es ist möglich, das Projekt bereits vor dem Fördercall im Portal anzulegen, um den Antrag während des Calls zügig einreichen zu können.
Für die Kategorien A und B gilt das „First come, first served“-Prinzip (Einreichzeitpunkt), daher ist eine frühzeitige Antragstellung empfehlenswert. Für die Kategorien C und D gelten als Reihungskriterium der Förderbedarf in Euro/kWp und der Einreichzeitpunkt.
Um einen Förderantrag erfolgreich zu stellen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Projektvorbereitung: Festlegung der Anlagengröße und Kategorie, Beschreibung des Vorhabens (Zeitplan, Kosten, etc.).
- Genehmigungen: Alle erforderlichen Anzeigen und Genehmigungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
- Einspeisezählpunkt: Ein gültiger Einspeisezählpunkt vom Netzbetreiber ist erforderlich.
- Antragstellung VOR Inbetriebnahme: Der Antrag muss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.
Unser Fazit
Mit der EAG-Förderung reduzieren Sie Ihre Investitionskosten spürbar und steigern gleichzeitig Ihre Energieunabhängigkeit. Mit Zuschüssen von bis zu 30 % der Investitionskosten und zusätzlichen Boni für innovative Technologien und europäische Komponenten lohnt sich die Investition in erneuerbare Energien mehr denn je.
Zusätzlicher Vorteil: Jetzt investieren und doppelt profitieren – gemeinsam holen wir das Maximum aus Ihrer PV-Anlage und den verfügbaren Förderungen heraus. Wir stimmen die Dimensionierung Ihrer Anlage optimal auf Ihre zukünftigen Anforderungen (Batteriespeicher, E-Auto, Wärmepumpe, …) ab und decken gegebenenfalls weitere Energiekosten-Einsparungspotenziale auf. 2025 ist das perfekte Jahr für den Einstieg in Ihre Energiezukunft!
Für eine individuelle Beratung und Fragen zu Förderungen für Ihr PV-Projekt steht Ihnen das Team von HELIOS 365 gerne zur Verfügung!

